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Als amtlich zugelassene Sachverständige der Freien und Hansestadt Hamburg biete ich Ihnen die Abnahme der Gehorsamsprüfung gem. des Hamburger Hundegesetzes.
Seit dem 1. Januar 2007 gilt das neue Hamburger Hundegesetz im vollen Umfang d.h., es gilt die allgemeine Anleinpflicht und Hunde dürfen außerhalb weniger, ausgewiesener Freilaufflächen nur noch angeleint geführt werden.
Verstösse gegen die allgemeine Anleinpflicht können ein empfindliches Bußgeld kosten!
Eine Ausnahme von der allgemeinen Anleinpflicht ist nur nach bestandener Gehorsamsprüfung vor einer/einem amtlich beliehenen Sachverständigen möglich. Nach bestandener Prüfung darf ihr Hund nahezu überall im Hamburger Stadtgebiet ohne Leine geführt werden.
Im Rahmen der Gehorsamsprüfungen wird von der/dem Sachverständigen beurteilt, inwieweit das Tier auf die Kommandos des jeweiligen Hundeführers reagiert und sich das Tier sozialverträglich Menschen und anderen Hunden gegenüber verhält.
Die Ausnahmegenehmigung wird jeweils nur für die geprüfte Paarung Hund und Hundeführer erteilt. Sollten verschiedene Personen den Hund ohne Leine führen wollen, so muß von jeder Person eine Prüfung mit dem Hund ausgeführt werden.
Nähere Informationen zum Hamburger Hundegesetz finden Sie unter:
www.hundegesetz.hamburg.de
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